Halsband ist nicht gleich Halsband in Österreich…..
Immer wieder kommen meine Kunden in den Konflikt, dass sie nicht wissen, welche Halsungen erlaubt sind und welche nicht.
Auch wenn ich bekennender Brustgeschirr Fan bin, möchte ich kurz hier aufklären, welche Halsungen wie erlaubt sind.
Prinzipiell spricht nichts gegen eine Sicherung bei Hunden mittels eines weichen, breiten Halsbandes (im Bedarf mit Zug UND Stopp).
Rechtlich gesehen ist in Österreich jedoch eine eindeutige Passage im Gesetz zu finden, welche den Einsatz von Halsbändern beschränkt:
Gemäß § 5 Abs 2 lit. 3c iVm Abs 1 TierschutzG,
ist es Verboten einem Tier ungerechtfertig Schmerzen, Leid, Schäden zuzufügen oder es in Schwere Angst zu versetzen. Hiergegen verstößt insbesondere wer Halsbänder mit einem Zugmechanismus verwendet, der durch Zusammenziehen das Atmen des Hundes erschweren kann.
Dies bedeutet:
Ein Halsband muss, falls es sich zusammen zieht, mindestens einen Stopp haben und jener muss so positioniert sein, dass er sich beim zusammen ziehen nicht auf die freie Atmung des Hundes beschränkend auswirkt.
Wenn es ein Halsband sein soll und eventuell eines mit Zugstopp, sollte dies immer beachtet werden.
Quicktipp: ein breites und gepolstertes Halsband angepasst an Fell und Größe des Hundes minimiert den Schmerz bei Zug und somit eine negative Einwirkung und Empfindung des Hundes.
Wer gegen diese Bestimmung verstößt begeht gem § 38 Abs 1 lit 1 TierschutzG eine Verwaltungsübertretung welche im Wiederholungsfall mit bis zu 15.000 Euro bestraft wird. Die Abnahme des Tieres kann zusätzlich verhängt werden.
Falls ihr jemanden seht, der eine solche Verwaltungsübertretung begeht, bitte ich euch höflich, freundlich und fair darüber zu sprechen.
Viele wissen diese Tatsache noch nicht und haben vor vielen Jahren solche Tipps bekommen.
Aufklärung statt hetzen
Danke an Model Peanut von Lina Stranghöfer von Hundeschule CaniTales. Bei den Aufnahmen kamen keine Tiere zu Schaden und es gab ganz viele Leckerchen